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   RG, 27.09.1904 - Rep. II. 597/03   

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https://dejure.org/1904,250
RG, 27.09.1904 - Rep. II. 597/03 (https://dejure.org/1904,250)
RG, Entscheidung vom 27.09.1904 - Rep. II. 597/03 (https://dejure.org/1904,250)
RG, Entscheidung vom 27. September 1904 - Rep. II. 597/03 (https://dejure.org/1904,250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Verpflichtet die Klausel "Netto Kasse gegen Konnossement" unbedingt zur Zahlung des Kaufpreises bei Übergabe des Ladescheins? Kommt der Käufer, der mit dieser Klausel gekauft hat, im Falle der Zahlungsweigerung bei Vorzeigung des Ladescheins auch dann nicht in Verzug, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kauf; Zahlungsverzug; Klausel " Netto Kasse gegen Konnossement"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 59, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.05.1984 - VIII ZR 18/83

    Pflicht des Vorbehaltskäufers zum Ersatz von gezogenen Nutzungen

    Dabei bedarf es keines Eingehens auf die im übrigen umstrittene Frage, ob schon das bloße Bestehen der Einrede (RGZ 59, 23, 25; Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Aufl., § 51 II 1; Schlosser JuS 1966, 257, 264 ff m.w.Nachw.) oder erst ihre Geltendmachung dem Gläubiger gegenüber den Verzug ausschließt (so Staudinger/Löwisch, BGB, 12. Aufl., § 284 Rdn. 9 m.w.Nachw.; Planck/Siber, BGB, 4. Aufl., § 284 Anm. 3 a; Jahr JuS 1964, 293, 301 f) und ob und wie sich gegebenenfalls ihre fehlende Geltendmachung im Rechtsstreit zu Lasten des Schuldners auswirken kann (hierzu insbesondere Jahr, aaO, S. 303 f; Larenz, Schuldrecht 1, 13. Aufl., § 23 I c, S. 321 f).
  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 25/57

    Auslegung des § 452 BGB

    Der Geltendmachung des Entschuldigungsgrundes bedurfte es dabei nicht, das Ausbleiben des Verzuges ist bei Zutreffen der Voraussetzungen ohne weiteres zu beachten, ohne daß es auf die Geltendmachung des Befreiungsgrundes ankommt (BGB-RGRK 10. Aufl. Bem. 1 zu § 285 BGB, Planck/Siber 4. Aufl. Bem. 7 b zu § 284 BGB; vgl. auch RG WarnRspr 1921 Nr. 42; RGZ 59, 23, 25).
  • BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63

    Rechtsmittel

    Der Geltendmachung des Entschuldigungsgrundes bedurfte es dabei nicht, das Ausbleiben des Verzuges ist bei Zutreffen der Voraussetzungen ohne weiteres zu beachten, ohne daß es auf die Geltendmachung des Befreiungsgrundes ankommt (BGB-RGRK 10. Aufl. Bem. 1 zu § 285 BGB; Planck-Siber 4. Aufl. Bem. 7 b zu § 284 BGB; vgl. auch RG WarnRspr 1921 Nr. 42; RGZ 59, 23, 25).
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